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Gespeichert von Gast 2 am Mo., 16.10.2023 - 15:35

Machbarkeitsstudie Seite 29, Punkt 2.4 Zwischenfazit: "Dem vorgesehenen Abzweig zum Flugplatz Merzbrück steht nur ein geringer Nutzen gegenüber.
Um die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes nicht zu gefährden, empfiehlt der Gutachter diesen Abzweig für eine spätere Realisierungsphase vorzusehen bzw. andere Finanzierungsmöglichkeiten zu
eruieren." Was bedeutet das ? Ohne den Abzweig ist aus volkswirtschaftlicher Betrachtung die Förderfähigkeit nicht gegeben, weil der Berechnunsgschlüssel unter 1,0 fällt. Also werden die Zahlen mit in die Bewertung genommen, nur damit das Ganze förderfähig wird.... Da kann man nur den Kopf schütteln.

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